Ausbildung zum Privatpiloten PPL(A) nach JAR-FCL
1. Voraussetzung für die Ausbildung
- Mindestalter 16 Jahre bei Beginn der Ausstellung
- Mindestalter zum Erlangen der Lizenz mit 17 Jahren
- Körperliche Tauglichkeit (Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder 2) - Medicals werden von Flugärztlichen Sachverständigen ausgestellt.
- Strafregisterauszug
- Flugschülerausweis
2. Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis für Privatflugzeugführer
- theoretische Ausbildung
- Flugausbildung
3. Theoretische Ausbildung
Erstreckt sich auf folgende Sachgebiete und umfasst ca. 110 Stunden
- Luftrecht
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- menschliches Leistungsvermögen (human factors)
- Meteorologie
- Navigation
- betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Sprechfunkverkehr (in deutscher und englischer Sprache)
Sie haben folgende Möglichkeiten, den theoretischen Unterricht zu absolvieren :
Einzelunterricht
Der Unterricht wird nach Ihrem persönlichen Terminkalender zu den von Ihnen festgelegten Zeiten stattfinden. Bitte erfragen Sie hierzu die Konditionen.
4. Praktische Ausbildung
- 35 Stunden auf Piper ArcherII
- 5 Stunden auf FNPTII Simulator( zugelassen nach JAR)
- 5 Stunden Nacht-Sichtflug NVFR
Die Flugstunden können bereits während der Theorieausbildung stattfinden.
!! Die Flugausbildung ist von Montag bis einschließlich Sonntag, auch an Feiertagen möglich. Die Flugstunden werden nach vorhergehender Terminabsprache nach Ihren Wünschen festgelegt !!
5. Die theoretische Prüfung nach Anhang 1 zu JAR-FCL 1.130
Wird vor der zuständigen Behörde abgelegt (Austro Control und Fernmeldebehörde)
Diese Prüfung ist eine schriftliche Prüfung in den oben angeführten neun Fächern. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) bestehen.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktezahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden.
Vorbehaltlich anderer Bestimmungen der JAR-FCL, hat der Bewerber die theoretischen Prüfungen für den Erwerb der PPL(A) erfolgreich abgelegt, wenn er innerhalb von 12 Monaten alle Prüfungsteile bestanden hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten, ab dem Datum des Bestehens, für den Erwerb einer PPL(A) akzeptiert.
6. Die praktische Prüfung nach Anhang 1 zu JAR-FCL 1.135
Der Bewerber für eine praktische Prüfung für den Erwerb einer PPL(A) hat diese Prüfung auf dem/der in der Ausbildung verwendeten Flugzeugmuster oder -klasse bei einem Examiner der Austro Control abzulegen.
7. Mit der Erlaubnis (PPL-A) erteilte Rechte
Der Inhaber einer PPL(A) ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugen im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr bei Tage tätig zu sein.
Der Bewerber für eine PPL(A), der die Voraussetzungen gemäß JAR-FCL nachweist, erfüllt damit die Anforderungen für die Erteilung einer PPL(A) und hat mindestens die Klassen- oder Musterberechtigung für das in der praktischen Prüfung verwendete Flugzeugmuster erworben.
Für die Durchführung von Flügen bei Nacht muss der Lizenzinhaber mindestens fünf zusätzliche Stunden auf Flugzeugen bei Nacht durchführen, davon drei Stunden mit dem Lehrberechtigtem mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand. Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen.
8. Kosten und Finanzierung der Ausbildung
Wir wissen, dass die Pilotenausbildung nicht billig ist und daher Anforderungen an Ihr Budget stellen wird. Um Ihre Brieftasche zu entlassen, arbeiten wir mit einigen großen Banken zusammen, und erstellen mit Ihnen ein maßgeschneidertes Finanzierungspaket.
Informieren Sie sich bei unseren Ausbildungsleiter, wir beraten Sie gerne.
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